Fortbildungen
Gemäß § 43a Abs. 6 BRAO sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, sich fortzubilden. Diese Pflicht wird in unserer Kanzlei sehr ernst genommen.
Zur Gewährleistung und Sicherheit einer hohen Qualität meiner anwaltlichen Dienstleistungen bilde ich mich regelmäßig fort. Aus diesem Grund wurde mir das Qualitätssiegel "Q-Qualität durch Fortbildung" von der Bundesrechtsanwaltskammer und das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltvereins verliehen.
Auch meine Rechtsanwaltsfachangestelltinnen nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen teil.
Ebenso wird in unserer Kanzlei die neueste Rechtsprechung und Kommentierung zu den verschiedenen Rechtsgebieten beachtet und angewandt.
In regelmäßigen Abständen halte ich für Sie kostenfreie Vorträge.